Ab sofort: Hauseigene Räuchermischungen
Liebe Kunden!
Ab sofort gibt es im Rahmen gebuchter Termine die Möglichkeit, hauseigene Räuchermischungen für zu Hause zu erwerben.
In Kooperation mit der Räuchermanufaktur Eisenstadt entstanden besondere Räucherwerke für meine Behandlungen und auch für Ihren persönlichen Gebrauch.
Selbstverständlich gibt es eine besondere Auswahl an weiteren Mischungen, Räucherstäbchen und energetisierender Sprays für Sie bei mir zu erwerben.
Zeit der Harmonie
Die Hausmischung
Sie berührt die Seele von Menschen und Räumlichkeiten und bringt diese in Harmonie.
Diese Räuchermischung kann zur Harmonisierung von Menschen, Tieren, Gegenständen und Räumlichkeiten verwendet werden.
Räuchermischung mit Daminana, Mastix, Myrrhe, Cistrose,…
Anwendung der Räuchermischung ausschließlich auf Kohle oder Stövchen
Frieden für die Welt
Sie unterstützt die Bewusstseinsbildung für Frieden auf allen Ebenen des Seins.
Diese Räuchermischung unterstützt die Bewusstseinsbildung bei Menschen um in Frieden und Harmonie mit allem Sein leben zu können. Sie harmonisiert ebenfals das Herzchakra – als Voraussetzung für die Umsetzung.
zusätzlich: Lokah Samasta Gebet
Räuchermischung mit Weihrauch, Myrrhe, Jasmin, Mastix, Damiana,…
Anwendung der Räuchermischung ausschließlich auf Kohle oder Stövchen
Transformation Tierleid
Sie unterstützt die Transformation des Tierleides mit zusätzlicher Segnung und Dankbarkeit.
Diese Räuchermischung kann zur Transformation von Tierleid verwendet werden. Sie ist auch ein guter Helfer bei akuten Tierkrankeiten – ergänzend dazu ebenfalls die Mischung Reinigung IV anwenden (kann im Vorfeld vermischt werden).
Räuchermischung mit Mistel, Kampfer, Tulsi, Benzoe, Copal blanco, Dammar,…
Anwendung der Räuchermischung ausschließlich auf Kohle oder Stövchen
Bitte beachten Sie folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Anm.: Diese Maßnahmen gelten ab 8. Februar 2021.
- Unsere Praxis bietet bis auf Weiteres ausnahmslos Einzelsitzungen (-behandlungen) bzw. Sitzungen für eine/-n Minderjährige/-n in Begleitung einer Aufsichtsperson aus demselben Haushalt.
- Aufgrund der 10m²-Regel kann maximal 1 Person die Praxis betreten (Ausnahme Minderjährige).
- Es gilt die Tragepflicht von Schutzmasken der Kategorie FFP2 ohne Ausatemventil oder gleichwertig (Verbot von Gesichtsvisieren und einfachen MNS!) sowohl für Kunden als auch für uns. Sollten Sie eine Befreiung der Maskentragepflicht (z.B. ärztliches Attest, Schwangerschaft, Kinder von 6 bis 14 Jahren,…) im Sinne der 4. COVID-19-SchuMaV besitzen, so informieren Sie uns bitte vor Betreten der Praxis. Diesfalls dürfte auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden (Ausnahme: Kinder bis 5 Jahre).
- Bitte zeigen Sie unaufgefordert Ihren negativen Antigen- oder PCR-Test vor Betreten der Praxis. Das Datum des Tests darf zum Zeitpunkt des Betretens der Praxis höchstens 48 Stunden zurückliegen.
- Es steht ausreichend Hand-Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Letzter möglicher Behandlungstermin ist um 17 Uhr – damit Sie sicher nach Hause kommen und die nächtliche Ausgangsbeschränkung einhalten können.
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